Wahlarztordination

Was bedeutet Wahlarztordination ?

 

Eine Wahlarztordination ist eine Ordination ohne Kassenvertrag, die also in keinem Vertragsverhältnis zu Krankenkassen steht (kleinere Kassen können die Ausnahme bilden). Somit ist keine Direktverrechnung (via e-Card) möglich.

Das bedeutet, dass der Patient nach der Behandlung dem Arzt das Honorar direkt bezahlt. Er befindet sich also im Status von Privatpatienten und der betreuende Wahlarzt unterliegt keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Damit ist eine völlig individuelle, persönliche und qualitativ hochwertige Betreuung in angenehmer, entspannter Atmosphäre möglich und der Arzt kann sich ausreichend Zeit nehmen, um in Ruhe zu arbeiten und um seine ganze Aufmerksamkeit dem Patienten zu widmen.

Die erhaltene Honorarnote (mit exakter Aufschlüsselung der geleisteten Behandlungen und Diagnosen) wird, gemeinsam mit der Barbezahlungsbestätigung, mit dem Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten bei der zuständigen Krankenkassa eingereicht.